WUNDS bietet eine Lösung zur E-Mail-Archivierungspflicht

Zurück zur Übersicht

Seit 01.01.2017 sind Unternehmen verpflichtet Ihre Geschäftsunterlagen insbesondere auch E-Mails nach den Standart der GoBD zu Archivieren.

 

Viele Unternehmen haben leider noch keine E-Mail-Archivierung. Dies sollte man dringend ändern, da eine nachträgliche Archivierung nicht vom Finanzamt anerkannt wird, sondern die Archivierung zeitnah erfolgen muss. Der Mitarbeiter soll keine Möglichkeit haben, vorher E-Mails zu löschen oder zu ändern.

Hier finden Sie die entsprechende Verordnung: Zum Bundesfinanzministerium

 

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten, eine revisionssichere E-Mail-Archivierung zu realisieren.

 

 

Prinzipiell gibt es 2 Möglichkeiten:
1. WUNDS archiviert Ihre E-Mails online und kümmert sich um den benötigten Speicher und die anfallenden Arbeiten inklusive Datensicherung.
2. Bei Ihnen im Haus wird eine geeignete Software installiert und der Speicher muss bei Ihnen geschaffen werden inklusive geeigneter Datensicherung.